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Erasmus
Haudegen
   
[meine Galerie]
Dabei seit: 11.10.2004
Beiträge: 1.140
Herkunft: BaWü, Nähe TÜ Größe: 207
Themenstarter
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Naja, das ist ja die Frage:
Muß man als Richter sich an geltenden Gesetzen entlang argumentieren....
oder kann andere Gesetze so auslegen (böse Menschen könnten von "Rechtsbeugung" sprechen, welches eine Straftat wäre und deswegen nicht von mir gemeint seien kann) wie man will?
Typische Beispiel war doch wohl wdr.org (wobei das nun wirklich für viel als klassisches Beispiel genannt wird) oder das letztinstanzliche Urteil das man zwar journalistisch über verbotenes berichten darf aber keinen Link auf erlaubte Firmen mit verbotenen Produkten setzen darf....
Greets
__________________ *werbung an*
Längster Trageberater Deutschlands mit eigenem Geschäft für Tragetücher und Komforttragen
*werbung aus*
und auch darüber hinaus mit eigenen Meinungen gesegnet
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06.12.2005 22:54 |
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