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Lang = behindert = steuerliche Vorteile? |
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| Lang = behindert = steuerliche Vorteile? |
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Liebe Langen, Liebes Forum:
mein erstes Posting und gleich eine vermutlich völlig bescheuerte Frage:
ich bin 201 cm lang und habe ein Wasserbett. Meine Freundin meint nun, der Steuerberater ihres Vaters hätte gemeint, ich könnte das Wasserbett (und anderes) von der Steuer absetzen, da ich mit meiner Körpergröße als behindert gelten würde.
Ich denke, daß das völliger Quatsch und völlig absurd ist, habe das einem Steuerberater erzählt, der auch herzlich gelacht hat, aber es wäre nett, wenn mich oder diese These hier jemand bestätigen, bzw. widerlegen könnte.
Liebe Grüße,
Laufi
Beitrag editiert weil Umlaute falsch dargestellt. (Martin)
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19.06.2003 23:11 |
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Hallo Laufi,
ich glaube hier im Forum wurde die Frage auch schonmal diskutiert, aber wenn ich mich recht entsinne: Nein, keine Behinderung, keine steuerlichen Vorteile. Auch wenn die Länge für uns manchmal eine "außerordentliche Belastung" im finanziellen Sinne darstellt tut sie es leider nicht im steuerrechtlichen Sinne.
Frag doch einfach mal den Steuerberater nach der Quelle für seine Angaben? Wie mein Rechts-Dozent immer sagte: "Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung"
Chris
Übrigens: Deine Umlaute kommen hier total zerstückelt an? Ist das bei anderen Leuten auch so oder liegt´s an meinem Browser?
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20.06.2003 12:45 |
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Frank
bestätigtes Mitglied
[meine Galerie]
Dabei seit: 09.11.2001
Beiträge: 201
Herkunft: Köln Größe: 209
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Hallo!
Der KLM hat bereits mehrfach Prozesse geführt, um Steuererleichterungen für lange Menschen durchzusetzen. Alle mit dem gleichen Ergebnis: Ein Mensch kann aufgrund seiner Körpermasse (lang, kurz, dick, dünn) keine "Sonderausgaben" geltend machen. Du musst zwar erheblich mehr Geld ausgeben, als "Normalwüchsige", aber das ist Dein persönliches Pech.
Einzige Möglichkeit: Du hast aufgrund Deiner Körpergröße tatsächlich eine (anerkannte) Behinderung. Soweit ich weiss, trifft das bei vielen Kleinwüchsigen Menschen zu, aber bei langen Menschen? Aber so einfach für die Steuererklärung sagen "ich bin behindert" - das is nich!
Gruß
Frank
__________________ ]
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20.06.2003 12:56 |
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hallo frank,
es gibt auch hier ein grundsatzurteil, daß "selbst eine körperhöhe von 2,22 m im vergleich zu kleinwüchsigen keine behinderung darstellt" - falls ich den auszug wieder finde, maile ich ihn dir mal zu.
aber - die meisten großen haben wegen der größe beschwerden, teilweise ist die größe auch krankheitsbedingt. andererseits muß immer bedacht werden, daß ein behindertenausweis inzw. schwer zu kriegen ist, nur wenig steuervorteile bringt, im job nicht die garantie für nichtkündigung ist aber ein karrierekiller sein kann.
gruß
frank
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21.06.2003 21:01 |
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