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Original von Massschuhe4you
Sehr geehrter Herr EK,
Hmmm, da steht aber RK.
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wenn Sie soche Anschuldígungen in die Welt setzen, die zudem nicht stimmen, ist dies schon ein grund, Sie wegen Verläumdung und Geschäftsschädigung anzuzeigen. Wir behalten uns da auch rechtliche Schritte gegen Sie vor.
Machen Sie das bitte. Das Ergebnis werde ich dann nicht nur hier gross diskutieren. Zumal ich weder verleumde (man beachte die Rechtschreibung!) noch irgendwelche Geschäfte schädige.
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1.) auf unserer Webseite www.flashconnect.de gibt es ein Impressum mit Inhaber, Adresse, Kontakte, Steuernummer, etc.
Ich gebe zu, dass es gewisser Fähigkeiten bedarf, um Gesetzestexte und Gerichtsurteile zu lesen und dass diese Fähigkeiten viele, auch internationale Grossunternehmen zuweilen, nicht haben.
Das Impressum von flashconnect:
*************************
flashconnect
Anke Hasse Webservice
Goethestr. 7
D 42499 Hückeswagen
Telefon 02192 - 83282
Steuernummer: 22150460217 Finanzamt Wipperfürth
verantwortliche Person für die Webseite:
Detleff Hasse
*************************
Es fehlen: die ordnungsgemäße Bezeichnung des Unternehmens (die Rechtsform) und die Angabe des Geschäftsführers.
Naja, eigentlich wollte ich jetzt hier nicht kostenlose Rechtsbeihilfe leisten.
Gleiches trifft übrigens, wie schon gesagt, auf andere Seiten, die von Ihnen erstellt wurden bzw. betreut werden, auch zu.
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2. ) Auf der Webseite massschuhe4you.de haben wir ebenfalls ein vorgeschriebenes Impressum.
Das Gleiche hier auch, wobei noch anzumerken ist, dass es schon sehr merkwürdig ist, dass sich das Impressum im Webshop als Produkt für Euro 0,- aufrufen lässt. Wirkt zumindest nicht sehr professionell, wenn es nicht gar wieder gegen das Gesetz verstösst. Das Impressum muss nämlich eindeutig erreichbar sein und die Tatsache, dass es mit einem Preis versehen ist, irritiert.
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3.) wir betreiben u.a. die Domain newsletterserver.de, die von ca. 1.500 Firmen und Privatleuten als Newsserver genutzt wird. Hier hat es SPAM-Vorfälle gegeben.
Dies ist der Grund, weshalb wir diesen Server in ca. 4 Wochen schließen und allen Kunden gekündigt haben.
In diesen Newslettern kann man sich nur eintragen, wenn man eine Bestätigungsemail zurückgeschickt hat, um die Newsletteranmeldung zu bestätigen. Hierdurch ist auch belegbar nachweisbar, das keine SPAM-Mails verschickt werden.
Das klingt irgendwie nach der typischen Spammer-Ausrede. In den angegebenen Links wird das von den Betroffenen nämlich komplett anders dargestellt. Die sagen nämlich, dass sogar Mail-Adressen betroffen waren, die beispielsweise nur zum Test eingerichtet wurden und schliessen daraus, dass eines der üblichen Spammertools eingesetzt wurde, die Namen aus Wörterbüchern zu Mailadressen zusammensetzen und einfach die Mails rausballern, so wie das sicherlich jeder schon kennt.
Naja, wer das genauer wissen will, wende sich halt an einen Betroffenen der Usenet-Gruppe de.admin.net-abuse.mail.
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4.) Es ist nach dem neuen Rabattgesetz selbstverständlich möglich, entsprechende Zugaben zu machen.
Habe ich auch nicht anders behauptet. Ist für mich persönlich nur ein weiterer Grund, wenn auch ein nebensächlicher, dort mit Sicherheit nicht zu bestellen, wenn mit Glitzerkram das Produkt erst attraktiv gemacht werden muss.
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Fazit:
Ich gehe hier eher davon aus, das hier eher Personen neidich auf unseren Erfolg sind.
Tja, ich betreibe keinen Shop, komme aber aus dem IT-Bereich, und bisher habe ich die Erfahrung gemacht, dass in ähnlich gelagerten Fällen der Anbieter nicht seriös ist.
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Was die Ebay - Bewertungen angeht, so ist gerade dies absolut nachprüfbar. Wir würden es sogar begrüßen, wenn Sie sich mit den zufriedenen Kunden in Verbindung setzen würden, um die Bewertung und die 100% Kundenzufriedenheitsgarantie von uns nachzuprüfen.
Absolut nachprüfbar ist das definitiv nicht. Wie schon in Fachzeitschriftenartikeln belegt wurde, gibt es genügend Anbieter, die mit "Fake"-Kunden arbeiten, so dass ebay de facto nicht taugt als Referenz.
Was nicht heissen soll, dass in diesem Fall alles in Ordnung ist.
Was ich jetzt nach Ihrem Posting noch interessant finde, ist, dass Sie gar nicht auf den Fakt eingegangen sind, dass Sie nur für den "Service" zur Verfügung stehen und der Vertrag eigentlich mit einer Firma in England geschlossen wird.
Zulässig nach BGB ist das jedenfalls nicht.
Ebenso sind Ihnen offensichtlich nicht die Neuerungen der zum 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Änderung der deutschen Preisangabenverordnung bekannt. Wobei dieser Punkt insofern nicht bemerkenswert ist, als dass dies dem kleinsten Teil der Webshop-Betreiber bekannt ist. Aber hier macht es ja die Summe.
Eins noch zum Schluss: Ich behalte mir natürlich auch ein weiteres Vorgehen vor. Ich werde die Verbraucherschutzzentrale informieren und mal sehen, was die so sagen.
Viele Grüsse,
RK