Heute am 14.04.2003 wurde ich mittels Link in einer bekannten Suchmaschine (ein weiteres mal Danke an Google ) auf diese Website geführt.
Bereits nach 5 Minuten fand ich einen Beitrag, der mir sehr geholfen hat, und zwar Inline Skates bis Grösse 17!!
Wie verzweifelt habe ich mich an verschiedene Hersteller gewandt, aber wie die meisten ja bereits wissen, gehen die auf einzelne Personenwünsche nicht ein. Das Marktsegment müsste ja erst vorhanden sein (wäre es ja eigentlich bereits, aber die Firmenstrategen haben diesbezüglich noch Tomaten auf den Augen).
Nungut. Was ich in diesem Forum vermisse in u.a. die Sparte "Recht & Gesetz" oder sowas in der Form.
Warum?
(die Antwort wird sich auf das schweizerische Recht beziehen)
Darum: In der CH gibt es eine Invalidenversicherung kurz IV (keine Ahnung ob es etwas vergleichbares in D gibt). Diese Versicherung wird vom Steuerzahler getragen, und kann geltend gemacht werden, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, sprich der Versicherte eine "Behinderung" vorweisen kann. Dies geht von Rollstuhlfahrer über Gehörlose bis zu Übergrössen (dass Gross sein im Alltagsleben oftmals eine Behinderung darstellt, muss hier wohl kaum aufgegriffen werden).
"Der Beweis muss erbacht werden, dass das Tragen von serienmässig konfektionierten Kleidern/Schuhen unmöglich bzw. unzumutbar ist" ( was ist unzumutbar? im Internet bekommt man irgendwelche lieblosen T-Shirts bis Lastwagengrösse. Schuhe kann ich in Amerika bei Nike für 3000$ anfertigen lassen bis Grösse weiss-nicht-was: bereits hier hat sich bei mir ein unbefriedigendes Gefühl eingestellt).
http://www.bsv-vollzug.ch/storage/documents/278/278_1_de.pdf
§ 15.07.3
Falls diese "Bedigung" erfüllt ist kann hierzu ein Anspruch für Hilfsmittel geltend gemacht werden d.h. die IV übernimmt z.B. die Kosten für 2 Schuh-Massanfertigungen pro Jahr.
Dies ist sehr fortschrittlich, jedoch kommt auch gleich der Haken: ich habe eine Schuhgrösse 50, und die Versicherung bezahlt erst ab Schuhgrösse 51.
Was wurde hier wohl überlegt? ...würde mal sagen - nix!
Oder kann mir jemand erklären, warum jemand mit Schuhgrösse 51 unterstützt wird, und alle mit kleineren Nummern nicht?
Ich würde ja verstehen, wenn die Limite bei 47 od. 48 liegen würde, denn diese Schuhe bekommt man noch im "Normalhandel". Ab Grösse 49 ist jedoch zumindest in der CH bereits Auszeit.
Soweit die Geschichte.
Man sieht also, obwohl Übergrösse vom Gesetz als Behinderung (..im Alltag) anerkannt wird, wird schlussendlich bei der Festlegung der unteren Limiten alles vermasselt. Auch für die Fachstellen nicht nachvollziehbar.
Kennst Du andere oder ähnliche Fälle, wo das Gesetz versagt?
Würde mich noch wundernehmen.
Have a nice day :tongue:
dump