Behinderten Ausweis ?

  • Hallo,


    Ich habe von manchen gehört, dass man ab einer gewissen Körpergröße einen Behinderten Ausweis beantragen kann. Ich halte das eigentlich für ein Gerücht, wollte aber trotzdem mal nachfragen. Ich bin 204cm groß mit geht es gesundheitlich aber eigentlich wunderbar, bis auf ab und an mal ein paar Knochen schmerzen, welche aber denke ich mal einfach bei der Größe dazu gehören und erst recht mit 17 Jahren. :P
    Cool fände ich das allerdings trotzdem, ich meine wer möchte nicht die Vorteile haben.


    Würde mich sehr freuen wenn einer von euch mehr darüber weiß. :)



    LG Felix

    "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist."
    Henry Ford

  • Zitat

    Original von FelixS.
    Cool fände ich das allerdings trotzdem, ich meine wer möchte nicht die Vorteile haben.


    Und was willst Du damit tolles machen, andere Leute im Bus von den Schwerbehinderten Plätzen scheuchen?


    Nein, vergiss es, das ist eine Legende.

  • Nein, ich möchte den wirklich Behinderten ja nichts weg nehmen, denn es gibt ja Leute die solche Plätze wirklich brauchen. Aber ich meine solche Vorzüge wie Vergünstigungen ect. sind doch ganz nett oder ?


    Aber trotzdem danke für die Antwort. Wie ich schon sagte ich denke ja eigentlich auch, dass das ganze ein Gerücht ist, aber fragen kostet ja nichts ^^

    "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist."
    Henry Ford

  • okey, dann danke für die Info :)

    "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist."
    Henry Ford

  • Natürlich kannst Du einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen. Das darf jeder, jederzeit, so oft man will. Man sichert damit Arbeitsplätze auf Ämtern.
    Aus der (überlangen) Körpergröße allein ergibt sich allerdings nicht regelhaft eine Behinderung im Sinne des Gesetzes. Wie auch?
    (Anders bei Kleinwüchsigkeit, ab und unter 140 cm gibt es GdB-Punkte.
    Kuckstu: http://www.bmas.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile


    Gegen eine ablehnenden Bescheid kannst Du gleichwohl Widerspruch einlegen, wenn dem nicht abgeholfen wird, kannst Du vor das Sozialgericht ziehen. Das ist für Dich völlig kostenlos. Und es sichert Arbeitsplätze auf Ämtern, bei Behörden und vielleicht auch noch darüberhinaus.
    Sehr viele Menschen, die diese Rechte für sich wahrnehmen, haben allerdings keine Idee, wozu oder mit welchem Zweck sie das tun.

    Die Kunst liegt im Wegl

  • Hahaha. Ja okey so viel Zeit und Langeweile habe ich leider nicht. ^^ Arbeitsplätze auf den Ämtern sichern möchte ich eig. auch nicht. :P Also glaube ich, dass ich das lieber lasse, es irgend wie versuchen zu wollen, dass irgend wie durch zu setzen.
    Aber vielen Danke für die ganzen Infos. :)

    "Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist."
    Henry Ford

  • Behindert sein, ist sch....


    Ich hab einen behinderten Ausweis wegen Asthma, Skoliose, Kniegelenke usw.


    Mit so einem Ausweis hast du mehr Probleme als Vorteile (meine Erfahrung), weil du das auch in Bewerbungen usw. reinschreiben musst.


    Der einzige Vorteil, den ich bis jetzt mitbekommen habe, ist die geförderte Ausbildung in einem Berufsbildungswerk.

  • Nein Suomi, reinschreiben MUSST Du es in keine Bewerbung.


    Aber wenn Du als "Nichtbehinderte" (wasn Unwort...) eingestellt wirst, hast du eben keinen besonderen Kündigungsschutz und keine 5 zusätzlichen Urlaubstage.
    Es ist ein Abwägen...


    (...und für mich evtl. in den nächsten Jahren auch ein Thema, wenn meine Ohren noch schlapper werden)


    In Frankreich habe ich übrigens mal ein sehr treffliches Schild an einem Behindertenparkplatz gesehen - sinngemäß war der Text zu übersetzen mit "...und wenn du schon als Nichtbehinderter meinen Parkplatz nimmst, dann nimm bitte auch meine Behinderung" - fand ich gut formuliert... ;)

    Es gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen

    (Mahatma Gandhi)

  • Uns wurde im Bewerbungstraining erzählt, dass wir es mit reinschreiben müssen und spätestens beim Vorstellungsgespräch davon was sagen müssen...


    Mhm. 5 Tage mehr Urlaub hört sich für viele super an aber mir bringen die eh nichts. Ob nun 5 Tage mehr oder weniger, wenn ich in diesen 5 Tagen dann auch mal keine Schmerzen hätte, dann würde ich sie nehmen aber so? Nein...


    Zumal ja auch die Sache mit dem gesonderten Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten gilt, davor kannst du ganz normal entlassen werden...

  • Hm - ich weiß das auch nur von einer Freundin, die wegen eines Rückenleidens 50% schwerbehindert ist und vor einigen Jahren um endlich Arbeit zu kriegen ihre Schwerbehinderung verschwieg.


    Als "Schreibtischtäterin" ;) ist sie so gut wie gar nicht eingeschränkt, und auf den Zusatz-Urlaub hat sie lieber verzichtet, als weiter arbeitslos zu sein.

    Es gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen

    (Mahatma Gandhi)

  • Ich lerne grade Bürokauffrau, weil ich nichts anderes machen darf/soll/kann laut Aussage vom Arbeitsamt aber ich will nächstes Jahr noch Bestattungsfachkraft lernen und sammele schon mal ordentlich Absagen... :(


    Mein bester Kumpel ist auch Schreibtischtäter wegen seinem Rücken geworden und hat seine Behinderung verschwiegen. Nach ein paar Jahren ging es dann aber seinem Rücken viel schlechter als vorher und er bekam vom Chef die Kündigung, weil er seine Behinderung verschwiegen hat...

  • Ob man eine (staatlich anerkannte) Schwerbehinderung bei der Bewerbung angeben muss oder nicht, ist nicht so einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Klar können die gutgemeinten Schutzrechte eine Einstellung erschweren oder gar verhindern.
    aber:
    Die Einstellung eines Menschen mit Schwerbehinderung kann für den Arbeitgeber rechtliche und finanzielle Folgen haben, so gibt es Arbeitsplätze, die bestimmte Anforderungen mit sich bringen und die sich aus Fürsorgepflicht nicht für jeden Menschen eignen. Auch müssen größere Betriebe und Behörden eine bestimmte Anzahl von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung beschäftigen. Wenn die Quote nicht erfüllt ist, muss eine Strafe (Ausgleichsabgabe) berappt werden. Daher geht es den Arbeitgeber schon etwas an, ob seine Mitarbeiter eine anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft haben.
    Datenschutz und Diskriminierungsverbot hin - Fürsorgepflicht und Loyalität her: Spätestens wenn ein Arbeitgeber (oder Personalchef) nach dem Vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderteneigenschaft fragt, wird es heikel, wenn man nicht die Wahrheit sagt oder "keine Angaben" macht.

    Die Kunst liegt im Wegl

  • Ich hab meine Schule 2008 beendet, hab in der 10. Klasse an die 230 Bewerbungen geschrieben. Von über der Hälfte hab ich Absagen bekommen und von den anderen hab ich nie wieder was gehört...


    Beim Arbeitsamt wurden mir dann die Werkstätten empfohlen... Hat meine Mum 3 Widersprüche und sehr viel Geld gekostet, mich in Ausbildung zu bekommen...


    Viele Firmen zahlen aber lieber die Strafe als einen behinderten menschen einzustellen, denn die Kündigung eines behinderten kann sehr lange dauern...