Hallöchen, ich habe eine Frage - mein Sohn ist 17 1/2 (~ 2,01m) und würde gerne mit zur Party.
Dürfte er das altersmäßig wenn ich als Mutter dabei bin?
LG Doro
Ich sehe da kein Problem.
ZitatÖffentliche Tanzveranstaltungen
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen.
Ausnahmen gelten bei Tanzveranstaltungen, die ein anerkannter Träger der Jugendhilfe veranstaltet oder die der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dienen. Dann dürfen Kinder bis 22.00 Uhr bleiben, Jugendliche unter 16 Jahren auch bis 24.00 Uhr.
In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.
Veranstalter*innen und Gewerbetreibende, wie z.B. Diskothekenbetreiber, und deren Personal müssen in Zweifelsfällen das Alter von Gästen überprüfen. Das sollte bestenfalls bereits am Eingang erfolgen. Gleiches gilt für die Überprüfung von Erziehungsbeauftragten.
Quelle: https://www.jugendschutz-aktiv.de/de/vorschriften-tanz